Mehrere Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg haben ihre Missio canonica erhalten. Erzbischof Stefan Heße erteilte die kirchliche Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht im Rahmen einer feierlichen Messe am 15. Januar im Kleinen Michel in Hamburg.
Im Rahmen der Eucharistiefeier überreichte der Hamburger Erzbischof die Urkunden an Religionslehrkräfte der Katholischen Bonifatiusschule, der Katholischen Schule St. Paulus, der Katholische Schule St. Antonius sowie des Niels-Stensen-Gymnasiums.

© Ralf Adloff / Erzbistum Hamburg
Austausch über Herausforderungen, Ziele und Zukunftswünsche
Bereits am Nachmittag hatte er – gemeinsam mit Christopher Haep, dem Leiter der Abteilung Schule und Hochschule des Erzbistums Hamburg, mit den Pädagoginnen und Pädagogen über die Herausforderungen des Religionsunterrichts, über Ziele und Zunftswünsche gesprochen. Dabei betonte Haep den zunehmenden Plausibilisierungsdruck, unter dem der Religionsunterricht stehe. „Da kommt es auch darauf an, dass Sie sich als Religionslehrerinnen und Religionslehrer authentisch in ihrem Glauben, in ihrem Bekenntnis zu erkennen geben und im Unterricht positionieren“, erklärte der Abteilungsleiter.
Das beinhalte nicht nur die positive Bindung an Glaube, Religion und Kirche mitzuteilen, sondern auch vom eigenen Ringen mit dem Glauben, vom Sich-Reiben an kirchlichen Entscheidungen Ausdruck zu geben, so Haep. Für die Schülerinnen und Schüler sei es unverzichtbar, im Unterricht auf glaubwürdige Zeugen zu treffen, nicht nur auf Referenten oder Moderatoren des unterrichtlichen Geschehens.
Der Religionsunterricht stehe in vielen Diözesen und Regionen Deutschlands inzwischen unter enormen Entwicklungsherausforderungen. Deswegen gelte es heute besonders, spezifische und kontextbezogene Antworten für die regionalen Situationen zu finden und zu schauen, wie für Schülerinnen und Schüler ein zeitangemessenes religionsunterrichtliches Format realisiert werden könne. Das Erzbistum Hamburg arbeite daher derzeit an weiterführenden, jeweils unterschiedlichen Konzepten für alle drei Bistumsregionen.
Dank an Religionslehrer*innen
Abschließend dankte Christopher Haep den Religionslehrerinnen und Religionslehrer ausdrücklich für ihren täglichen Einsatz. „Uns ist bewusst, dass Sie als Lehrkräfte gerade in Zeiten der Kirchenkrise immer an vorderster Front stehen und sich den Fragen von Schülerinnen und Schülern, von Kolleginnen und Kollegen, von Eltern stellen müssen – und das ist extrem herausfordernd, manches Mal auch belastend. Mir ist wichtig zu sagen: Sie sind nicht allein. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung brauchen“, verdeutlichte Haep die Unterstützung des Schulträgers.
Die Missio canonica
Um katholischen Religionsunterricht erteilen zu können, benötigen Lehrkräfte neben der staatlichen Lehrbefähigung eine Bevollmächtigung durch die Kirche. Auf Grund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als „res mixta“ wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt. Für die Dauer des Referendariates erhalten die Religionslehrerinnen und Religionslehrer aller Schulformen eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis. Zuständig ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium abgeschlossen wurde. Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen kann die Missio Canonica beantragt werden. Dafür legen die Lehrkräfte das Versprechen ab, ihren Unterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen.
(Erzbistum HH/mam)