Antworten auf die letzten Fragen des Menschen kann der religiös und weltanschaulich neutrale Staat nicht selbst geben. Deshalb kooperiert er mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften, die für Ziele und Inhalte des Religionsunterrichts verantwortlich sind (vgl. Art. 7 Abs. 3 GG). Der Staat hat jedoch für den Religionsunterricht wie für jedes andere ordentliche Lehrfach die erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Der grundgesetzlich garantierte Religionsunterricht ist ein konfessionell-profilierter Religionsunterricht, der die Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube befähigen will.
Die folgenden Publikationen dienen der Information, der Argumentationshilfe zugunsten des konfessionellen Religionsunterrichts und der eigenen Positionierung als Religionslehrerin oder Religionslehrer:
Schreiben zum katholischen Religionsunterricht
Der Text vom 5. Mai 2009, der eine Reihe von Argumentationshilfen zugunsten des in Deutschland gesetzlich verankerten konfessionellen Religionsunterrichts beinhaltet, liegt bislang nicht in deutscher Sprache vor. Er ist im Volltext in Italienisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch und in Englisch nachzulesen.
Religionsunterricht an deutschen Schulen im Ausland
Eine Orientierungshilfe, gemeinsam erstellt von der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland
Argumente für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen! Die Handreichung in Form einer Broschüre dient Lehrerinnen und Lehrern zu Informationszwecken, z.B. bei Elternabenden, bei Gesprächen mit dem Kollegium oder der Schulleitung
Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards
für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule/Primarstufe
Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen
Das Bischofswort gibt Impulse für die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts und plädiert für eine verstärkte Zusammenarbeit von Schule und Kirche bei der Weitergabe des Glaubens. Es schreibt den Synodenbeschluss ''Der Religionsunterricht in der Schule'' (1974) und die bischöfliche Verlautbarung ''Die bildende Kraft des Religionsunterrichts'' (1996) fort.
für den katholischen Religionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5-10/Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss)
Empirische Studie zum Religionsunterricht
Die Untersuchung zur Akzeptanz des Religionsunterrichtes wurde 1998 von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegeben. Es ist die bislang umfangreichste empirische Untersuchung zum Religionsunterricht in Deutschland überhaupt. Eine Kurzfassung der Studie, die von Prof. Dr. Anton Bucher (Wien) angefertigt wurde, finden Sie hier.
Die bildende Kraft des Religionsunterrichts
Zur Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts
Der Religionsunterricht in der Schule
Beschluss der Vollversammlung
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In vielen Bundesländern werden die Lehrpläne derzeit überarbeitet. Die aktuellen Vorgaben bzw. Bildungsstandards finden Sie hier.
Die Medienstelle in Ihrer Diözese bietet vielfältige Hilfen für die Gestaltung des Religionsunterrichts. Schauen Sie dort einmal vorbei.
Schulabteilungen und Religionspädagogische Einrichtungen der Bistümer in den Bundesländern finden Sie hier.