(Quelle: © Michael Bogedain, pfarrbriefservice.de )

Deutsche Digitale Bibliothek

Nachrichten | 14.10.2014

Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) bietet einen allgemein zugänglichen, freien Zugang zum kulturellen und wissenschaftlichen Erbe Deutschlands. Millionen von Büchern, Archivalien, Bildern, Skulpturen, Musikstücken und anderen Tondokumenten, Filmen und Noten stehen online zu Recherchezwecken Verfügung. Das Portal wendet sich auch an Lehrerinnen und Lehrer.

Die DBB bietet Orientierung in der Informationsflut

Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Wissenschaftler, Hobby-Historiker, Familienforscher, Journalisten, Studierende – die DDB wendet sich an alle Interessierten. Der Anspruch lautet, im Unterschied zu den Suchmaschinen nur Informationen zu sorgfältig und fachkundig aufbereitetem Material zur Verfügung zu stellen. So soll eine Orientierungshilfe in der Informationsflut gewährleistet werden.

Dabei bietet das Portal auch Gelegenheiten für Entdeckungen und Inspiration. Nutzerinnen und Nutzern werden sich Zusammenhänge erschließen und überraschende Querverbindungen eröffnen. Wer etwa nach „Beethoven“ forscht, erhält sofort Sekundärliteratur, Noten, Portraits – und braucht nur einen Mausklick, um mehr zu erfahren.

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de

 

Die Idee: eine demokratische Wissensgesellschaft in Europa

Ein freier und zentraler Zugang zu Informationen gehört zu einer modernen, funktionierenden Demokratie. Diese Erkenntnis gab den Anstoß zur Einrichtung des Internetportals der europäischen digitalen Bibliothek Europeana die Kulturgüter aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weltweit zugänglich macht. Mit der DDB kommt Deutschland der Aufgabe nach, seinerseits ein nationales Portal für digitalisierte Kunst- und Kulturgüter zu schaffen und so seinen Teil des europäischen kulturellen Gedächtnisses einzubringen.

http://www.europeana.eu

 

Urheberrechtliche Regelungen

Der Zugang zur DDB ist für Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei. Bei der Verwendung der zugänglich gemachten Inhalte sind bestehende Urheber- und sonstige Schutzrechte zu beachten.

Da die über die DDB zugänglich gemachten digitalen Angebote nicht in der DDB selbst, sondern in der bereitstellenden Institution liegen (und dort darauf zugegriffen wird), ist diese dann auch für eventuell notwendige Zugriffskontrollen und Kosten zuständig.

Gegenwärtig sind in der DDB vorrangig nicht kommerziell verwertete Inhalte zugänglich und das kostenfrei. Geplant ist, dass künftig auch Urheber und Verwerter wie etwa Verlage oder Bildagenturen über die DDB kommerziell verwertete Werke zu einem angemessenen Preis zugänglich machen können. Abläufe und Details dieses Verfahrens sind noch zu klären.

Eine gute Grundlage. Rechtliche Voraussetzungen der Kooperation mit der DDB

Die Broschüre wurde während der Frankfurter Buchmesse Anfang Oktober vorgestellt. Zum Artikel.

 

Entwicklung

Die erste öffentliche Beta-Version der DDB ist im November 2012 online gegangen, die erste Vollversion wurde am 31. März 2014 freigeschaltet. Nach Aufnahme des Regelbetriebs werden die Funktionen des Portals kontinuierlich erweitert.

 

Mit Material der Deutschen Digitalen Bibliothek

(UN)

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