Religionsunterricht ist nicht nur für die Kirchen sondern für die Gesamtgesellschaft in Deutschland unverzichtbar. Der technische und ökonomische Fortschritt stellt uns mit seinen Folgen vor Herausforderungen, die nicht allein mit säkularer Ethik beantwortbar sind. Deshalb müssen religiöse Überlieferungen im öffentlichen Raum im Interesse aller gepflegt werden. Es wäre "fahrlässig, den Religionsunterricht aus der öffentlichen Schule zu verbannen oder ihn zu marginalisieren." führte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch im in seinem Einführungsvortrag aus.
Religionsunterricht ist nicht nur für die Kirchen sondern für die Gesamtgesellschaft in Deutschland unverzichtbar. Der technische und ökonomische Fortschritt stellt uns mit seinen Folgen vor Herausforderungen, die nicht allein mit säkularer Ethik beantwortbar sind. Deshalb müssen religiöse Überlieferungen im öffentlichen Raum im Interesse aller gepflegt werden. Es wäre "fahrlässig, den Religionsunterricht aus der öffentlichen Schule zu verbannen oder ihn zu marginalisieren." führte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch im in seinem Einführungsvortrag aus.
Bischof Dr. Wolfgang Huber, Vorsitzender des Rates der Evangelichen Kirche in Deutschland, bekräftigte in der Pressekonferenz: "Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist eine Angelegenheit der Freiheit und niemals des Zwanges. Er dient der Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler ebenso wie einem freiheitlichen Umgang mit Pluralität. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden in die Lage versetzt, sich frei und selbstständig religiös zu orientieren. In diesemZusammenhang ist der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ein unerlässliches Angebot religiöser Bildung. Er gehört zum Auftrag der Schule".
Weitere Informationen und Argumente für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen finden Sie in den folgenden Texten:
Argumente für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen! (pdf-Datei, 793 kB)