Religion an öffentlichen Schulen

Nachrichten | 27.11.2008

Die Erörterung religiöser und ethischer Fragen gehört zum Bildungsauftrag der Schulen. Nicht umsonst ist der Religionsunterricht das einzige in der Verfassung garantierte Schulfach. Damit trägt der Staat zur Verwirklichung der Religionsfreiheit bei und würdigt die Bedeutung der religiösen Bildung für Gesellschaft und Kultur insgesamt. In jüngerer Zeit wird der schulische Religionsunterricht jedoch immer wieder in Frage gestellt. Dabei geht es neben rechtlichen Fragen ganz allgemein um das Verhältnis von Religion und Bildung, von Glauben und Wissen. Hat Religion an öffentlichen Schulen noch Zukunft?

Diese Frage steht im Mittelpunkt eines bundesweiten Forums, zu dem die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam mit der Evangelischen und der Katholischen Akademie Berlin am 4. Dezember 2008 in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin einladen. Nach einer Einführung durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, hält Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert den Eröffnungsvortrag zum Verhältnis von „Demokratie und Religion“.  Anschließend findet eine Podiumsdiskussion mit dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Dr. Wolfgang Huber, Prof. Dr. Norbert Bisky MdB, Bundesministerin a.D. Andrea Fischer und Andrea Nahles MdB statt. Am Nachmittag spricht Prof. Dr. Richard Schröder (Berlin) über „Religion im Fächerkanon“. Es folgen vier Arbeitsforen, in denen das Thema vertieft wird. (Presseveröffentlichung Deutsche Bischofskonferenz)

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(UN)

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