Schulbehörden müssen Daten über einzelne Schulen herausgeben

Nachrichten | 16.06.2008

Schulbehörden müssen Daten über einzelne Schulen auf Nachfrage herausgeben / Grundlage ist das Informationsfreiheitsgesetz NRW.-

Schulbehörden sind verpflichtet, Informationen über einzelne Schulen wie Notendurchschnitte, Unterrichtsausfälle oder Ergebnisse der Lernstandserhebungen auf Nachfrage zu veröffentlichen. Das hat die Landesbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW dem WDR 5-Landesmagazin Westblick bestätigt. Bislang haben die Behörden lediglich zusammengefasste Angaben etwa über Unterrichtsausfälle oder Noten veröffentlicht. Wie gut eine bestimmte Schule beispielsweise beim Zentralabitur abgeschnitten hat, wurde bislang nur innerhalb der Behörden ausgewertet. Aufgrund der Informationspflicht der Behörden, auch Daten einzelner Schulen auf Nachfrage herauszugeben, sind somit detaillierte Vergleiche von Schulen bis hin zu einem landesweiten ausführlichen Ranking möglich. Die Landesregierung hat solche Ranklisten bislang immer abgelehnt.

Grundlage für die Herausgabepflicht ist nach Angaben der Datenschutzbeauftragten das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz. Danach hat jeder Bürger das Recht auf Herausgabe von Informationen, wenn sie in den Behörden vorliegen. Das gelte auch für die Schulen. Einzige Einschränkung: Die Daten dürfen sich nicht auf einzelne Personen beziehen.

Elternverbände sehen durch die Informationspflicht bessere Auswahlmöglichkeiten für Eltern. Schulleiter und -behörden befürchten hingegen, dass die Veröffentlichung der Daten Schulen schaden, in Einzelfällen sogar zu einer Schließung führen könnte.

Das Schulministerium wollte sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht konkret zu der Problematik äußern. Ein Sprecher teilte lediglich mit, dass man sich schon immer für Transparenz ausgesprochen habe und empfahl den Schulen, ihre statistischen Daten freiwillig im Internet zu veröffentlichen.

Quelle: WDR 5-Landesmagazin Westblick

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(UN)

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