Nachdem Ende letzten Jahres die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft durch den Freistaat Thüringen in "trockene Tücher" gebracht wurde, droht auf Bundesebene mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 des Bundesfinanzministeriums neues Ungemach: Der 30-prozentige Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen in der Steuererklärung soll stufenweise bis 2010 abgebaut werden.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11.09.2007, nach der die Abzugsfähigkeit des Schulgeldes nach europäischem Recht die Dienstleistungsfreiheit und die Freizügigkeit verletze. Für einen Schulbesuch im europäischen Ausland können keine Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Die angemessene Reaktion auf den Richterspruch des EuGH wäre, die
Schulen im Ausland in eine Regelung, wie sie bisher in der
Bundesrepublik Deutschland gilt, ein-zubeziehen. Ansonsten würden in
Deutschland zukünftig die Förderung und der Zu-gang auf Schulen in
freier Trägerschaft erschwert, wenn nicht sogar verhindert.
Gerade die Steuerabzugsfähigkeit des Schulgeldes ermöglicht mit die
Sozialverträg-lichkeit und eine sozial gerechtere Staffelung nach dem
Einkommen der Eltern.
Die auf diesem Weg geplanten Mehreinnahmen des Bundesfinanzministeriums von 53 Mio. EUR pro Jahr auf Kosten der Eltern, die für ihre Kinder eine Schule in freier Träger-schaft gewählt haben, sind bildungspolitisch ein Fehler und sozial ungerecht. Ich for-dere die Thüringer Bundestagsabgeordneten darum auf, diesen steuerrechtlich zwei-felhaften Schritt nicht mit zu unterstützen.
Ordinariatsrat Winfried Weinrich, Leiter des Katholischen Büros
Quelle: Bistum Erfurt