(Quelle: Diözese Eichstätt)

Neue Religionslehrkräfte beauftragt

Die neuen Religionslehrkräfte mit den Verantwortlichen und Ausbildern. Foto: Wolfgang Bertl/pde
Nachrichten | 18.08.2025

Mit einem feierlichen Gottesdienst im Eichstätter Dom hat die Diözese Eichstätt 16 Religionslehrerinnen und -lehrer offiziell in ihren kirchlichen Dienst gesandt. Sie erhielten die Missio canonica, die kirchliche Unterrichtserlaubnis, für den katholischen Religionsunterricht an staatlichen Grund- und Mittelschulen. 

 

Die jungen Lehrkräfte haben ihre zweijährige Ausbildung an unterschiedlichen Seminaren im Gebiet der Diözese erfolgreich abgeschlossen. Der Feier voraus ging ein Besinnungstag, welcher vom Team des Mentorates gestaltet wurde. Die jungen Lehrkräfte haben ihre zweijährige Ausbildung an unterschiedlichen Seminaren im Gebiet der Diözese erfolgreich abgeschlossen. Der Feier voraus ging ein Besinnungstag, welcher vom Team des Mentorates gestaltet wurde.

Wertebildung durch Religionsunterricht

Den Gottesdienst feierte Domkapitular Michael Alberter. In seiner Predigt sprach er über die Bedeutung des Religionsunterrichts für die Wertebildung und die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Er ermutigte die frisch Beauftragten, im Schulalltag immer wieder Kraft aus ihrem Glauben zu schöpfen – gerade dann, wenn der Unterrichtsalltag herausfordernd wird.

Martha und Maria

Anhand der biblischen Erzählung von Martha und Maria machte er deutlich, wie wichtig es sei, neben der Arbeit auch Momente der Einkehr zu suchen. Zum Zeichen ihrer Sendung überreichte Alberter jeder Lehrkraft eine Bibel mit einem Segensspruch.

Die offiziellen Urkunden zur Missio canonica wurden vom Leiter der Abteilung Schule und Bildung, Ordinariatsrat Markus Moder, überreicht. In seinem Grußwort erinnerte Moder daran, wie entscheidend es sei, dass Religionsunterricht Raum für Begegnung schafft: „Das Klassenzimmer kann ein Resonanzraum sein, in dem Glaube und Leben in Berührung kommen.“

Religionsunterricht ist gemeinsames Anliegen von Kirche und Staat

Auch der Bereichsleiter „Schulen“ der Regierung von Mittelfranken, Abteilungsdirektor Günther Schuster, hob in seinem Beitrag hervor, dass Religionsunterricht ein gemeinsames Anliegen von Kirche und Staat sei. Unter den Gästen waren neben Familienangehörigen auch Seminarleitungen, Betreuungslehrkräfte sowie Kolleginnen und Kollegen der neuen Religionslehrkräfte. Das staatliche Schulamt Eichstätt war durch Schulamtsdirektor Rudolf Färber vertreten.

(Bistum Eichstätt)

Missio canonica – die Lehrbeauftragung der katholischen Kirche

Um katholischen Religionsunterricht erteilen zu können, benötigen Lehrkräfte neben der staatlichen Lehrbefähigung eine Bevollmächtigung durch die Kirche. Aufgrund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt. Für die Dauer des Referendariates erhalten die Religionslehrerinnen und Religionslehrer aller Schulformen eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis. Zuständig ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium abgeschlossen wurde. Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen kann die Missio canonica beantragt werden. Dafür legen die Lehrkräfte das Versprechen ab, ihren Unterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen.

(ck)

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