Die Kirchliche Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht, die sogenannte Missio canonica, hat Bischof Heinrich Timmerevers an drei Religionslehrerinnen verliehen.
Das Ostdeutsche Bistum Dresden-Meißen ist in der deutschen Bistumslandschaft nicht nur wegen seiner entlegenen Verortung etwas Besonderes: Trotz des geringen Anteils an Katholiken an der Bevölkerung beauftragt das Bistum jedes Jahr neue Religionspädagoginnen und -pädagogen für den kirchlichen Lehrdienst. In diesem Jahr erhielten drei neue Religionslehrerinnen die sogenannte Missio canonica, die kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Feierlicher Gottesdienst in der Dresdner Kathedrale
Am Donnerstag, den 12. Juni, überreichte Bischof Timmerevers die offizielle Urkunde im Rahmen einer feierlichen Messe in der Dresdner Kathedrale an die Lehrkräfte.

Bewegende Momente: Bischof Timmerevers überreicht die Urkunde.
Mit der Verleihung der Missio canonica durch den Bischof wird öffentlich deutlich, dass Religionslehrkräfte ihren Unterricht selbstständig im Namen der Kirche erteilen. "Wir freuen uns, dass die Kolleginnen dazu bereit sind, diese Aufgabe mit Kraft und Freude am Glauben und seiner Vermittlung - vor allem an junge Menschen - zu übernehmen", sagte Franziska Mellentin, die leitende Referentin für Religionspädagogik.

Mit dem Abschlusssegen wurden die neuen Religionslehrerinnen in den Schulalltag entlassen.
Zahlen und Fakten
Das Bistum Dresden-Meißen liegt an der Grenze zu Tschechien ganz östlich von Deutschland. Auf deutscher Seite umschließen es die Bistümern Görlitz, Magdeburg, Erfurt und dem Erzbistum Hamburg. Au einer Fläche von 17 379 Quadratkilometer leben 128 244 Katholiken in 37 Pfarreien. Das entspricht einem Anteil von 3 Prozent an der Gesamtbevölkerung.
(Quelle: Bistum Dresden-Meißen)
Missio canonica – die Lehrbeauftragung der katholischen Kirche
Um katholischen Religionsunterricht erteilen zu können, benötigen Lehrkräfte neben der staatlichen Lehrbefähigung eine Bevollmächtigung durch die Kirche. Aufgrund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt. Für die Dauer des Referendariates erhalten die Religionslehrerinnen und Religionslehrer aller Schulformen eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis. Zuständig ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium abgeschlossen wurde. Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen kann die Missio canonica beantragt werden. Dafür legen die Lehrkräfte das Versprechen ab, ihren Unterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen.
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(ck)