Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat grundlegend überarbeitete Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in der Primarstufe veröffentlicht. Die Überarbeitung orientierte sich an den praktischen Erfahrungen mit kompetenzorientierten Lehrplänen und am Stand der aktuellen fachdidaktischen Diskussion, wie die Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn mitteilte.
Die neuen Richtlinien skizzieren nach Angaben der DBK den Beitrag des katholischen Religionsunterrichts zur schulischen Bildung, erläutern die Rolle von Bildungsstandards im katholischen Religionsunterricht, stellen ein Modell prozessbezogener Kompetenzen und inhaltlicher Bereiche vor und formulieren auf dieser Grundlage Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufe 4.
Orientierung für Entwicklung von Bildungsstandards
Die Richtlinien bildeten eine normative Orientierung für die Entwicklung von Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in den Curricula, Lehr-, Bildungs- oder Kernlehrplänen der Länder. Sie wendeten sich daher vor allem an diejenigen, die für die Entwicklung von Bildungsstandards und Lehrplänen in den Ländern verantwortlich seien, sodann an die Schulabteilungen in den bischöflichen Ordinariaten, an alle, die in der Aus- und Fortbildung der Religionslehrkräfte tätig seien, an die Religionslehrkräfte und an die interessierte Öffentlichkeit. Die Überarbeitungen der Kirchlichen Richtlinien für den katholischen Religionsunterricht seien zeitlich parallel zur Überarbeitung der Bildungsstandards für andere Fächer durch die Kultusministerkonferenz erfolgt.
"Mit den neuen Kirchlichen Richtlinien wollen wir bekräftigen, dass der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist", so der Vorsitzende der Kommission für Erziehung und Schule der Bischofskonferenz, Dresdens Bischof Heinrich Timmerevers, im Vorwort.
Als ordentliches Lehrfach werde der Religionsunterricht denselben didaktisch-methodischen Qualitätskriterien gerecht wie die anderen Unterrichtsfächer.
(dbk/mam)