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Neue Musterordnung für die Erteilung der Missio canonica

Nachrichten | 14.03.2023

Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine neue Musterordnung für die Erteilung der Missio canonica veröffentlicht. Persönliche Lebenssituation, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sollen demnach künftig keine Rolle mehr für die Erteilung der katholischen Unterrichtserlaubnis spielen.

 

Die neue Ordnung löst die Rahmenrichtlinien für die Erteilung der Missio canonica für Religionslehrkräfte vom September 1973 ab. Die Missio canonica ist die kirchliche Bevollmächtigung, die Religionslehrerinnen und Religionslehrer benötigen, um katholischen Religionsunterricht zu erteilen. Sie ist Teil der gemeinsamen Verantwortung von Kirche und Staat für den schulischen Religionsunterricht. In der Musterordnung werden die Voraussetzungen genannt, die für die Erteilung und gegebenenfalls für den Entzug der Missio canonica durch den jeweiligen Ortsbischof erforderlich sind, und das entsprechende Verfahren festgelegt.

In der Präambel der Ordnung werden die beiden zentralen Voraussetzungen, nämlich die Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche zu erteilen und ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben, in ihrer Bedeutung für den Religionsunterricht erläutert. „Rechtgläubigkeit im Sinne von can. 804 § 2 CIC“, heißt es dort, „schließt theologisch begründete Kritik und Zweifel nicht aus. Gleichzeitig bedarf es innerhalb der weltanschaulich pluralen Gesellschaft einer glaubwürdigen Positionierung der eigenen Religiosität in dem Bewusstsein, dass es sich hierbei immer um eine lebenslange Aufgabe handelt“.

 

„Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität.“

 

Das Zeugnis christlichen Lebens zeigt sich im täglichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, den Kolleginnen und Kollegen, den Eltern, der Schulleitung und nicht zuletzt in der Mitverantwortung für die Gestaltung des Schullebens. „Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität.“

Die neue Musterordnung verfolgt ebenso wie die im November 2022 verabschiedete Grundordnung für den kirchlichen Dienst einen institutionenbezogenen Ansatz und verzichtet darauf, die private Lebensführung rechtlich zu sanktionieren. Sie dient als Grundlage für die Entwicklung diözesaner Ordnungen, damit die Missio canonica nach vergleichbaren Kriterien erteilt und von den Diözesen wechselseitig anerkannt wird.

Die neue Musterordnung zur Erteilung der Missio canonica kann unter www.dbk.de als PDF-Datei heruntergeladen werden.

(mam/dbk)

 

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