(Quelle: Melanie Zils - Pfarrbriefservice.de)

Rechtsgrundlagen des Religionsunterrichts

Nachrichten | 08.12.2022

Warum ist Religion in Deutschland ein ordentliches Lehrfach? Und können Schüler, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben, sich nach kurzer Zeit wieder anmelden? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt eines neuen Ratgebers zu den Rechtsgrundlagen des Religionsunterrichts. Er wurde von der Abteilung Erziehung und Schule im Bistum Aachen in Kooperation mit Fachleitungen für Katholische Religionslehre erarbeitet.

 

In insgesamt fünf Kapiteln zu konfessionellem und konfessionell-kooperativem Religionsunterricht, Missio Canonica, Bekenntnisschulen und Schulpastoral wird die aktuelle Rechtslage erläutert, jeweils anhand gängiger Situationen aus dem Schulalltag. Darüber hinaus stellt der Ratgeber die wichtigsten Rechtstexte aus Verfassung, Schulgesetz und Runderlassen im Wortlaut zur Verfügung, informiert über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, nützliche Unterstützungsangebote sowie weiterführende Literatur zum Thema.

Informationen nicht nur für das Bistum Aachen

Die grundlegenden fünf Kapitel der 32-seitigen Broschüre "Reli. Mit Recht!" sind nach Angaben der Herausgeber inhaltlich nicht zwingend an das Bistum Aachen gebunden. Die Informationen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht und zur Katholischen Bekenntnisschule beziehen sich auf die Situation in Nordrhein-Westfalen. Die Zitate in allen Kapiteln stammen aus dem Grundgesetz, der Verfassung NRWs, dem Schulgesetz, verschiedenen Runderlassen und der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW). Damit richtet sich das Angebot an Religionslehrkräfte und Schulleitungen aller Schulformen sowie weitere Interessierte.

Gedruckt und online kostenlos

Die Broschüre „Reli. Mit Recht!“ kann als gedrucktes Heft per Mail bestellt oder online als digitale Fassung heruntergeladen werden. Beide Varianten sind kostenlos.

(mam)

 

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