Menschen wahrnehmen und sich ihnen über den Unterrichtsstoff hinaus zuwenden: Damit sind am 27. September in Münster 27 künftige Religionslehrerinnen und Religionslehrer beauftragt worden. Die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (VKU) berechtigt sie, während ihres bald beginnenden Referendariats im Bistum Münster Religionsunterricht zu erteilen.
Die Vergabe der VKU ist nötig, weil für den katholischen Religionsunterricht das Land Nordrhein-Westfalen und das jeweilige Bistum gemeinsam verantwortlich sind. Religionslehrkräfte handeln im Namen beider Institutionen. Daher brauchen sie zusätzlich zum Studium der Katholischen Theologie die VKU. Nach dem Referendariat werden sie dann die Beauftragung für das Berufsleben als Religionslehrerkraft erhalten, die Missio canonica.
Den Gottesdienst zur Verleihung der VKU in der Überwasserkirche in Münster leitete Bruder Konrad Schneermann. Nach der Begrüßung durch Jutta Feldmann vom Mentorat, das die bisherigen Studierenden bislang begleitet hat, und der thematischen Einführung durch Andrea Reiling von der Abteilung Religionspädagogik des Bistums Münster ging Bruder Konrad in seiner Predigt auf den Auftrag der Nachwuchslehrkräfte ein. Dabei bezog er sich auf das Leitwort des Gottesdienstes, „Durchscheinen“.
„Durchscheinen“ als Leitwort der Verleihung
„Auf uns alle als Christen trifft zu, dass durch uns etwas von Gottes Liebe und seinem Ja zu uns durchscheinen soll“, sagte er. Wenn sie dieses Durchscheinen nicht erfahren, könnten Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht Wissen erwerben, ohne tatsächlich zu begreifen. „Religionsunterricht ist mehr als Wissensvermittlung, mehr als Kulturreligiosität, sondern eröffnet einen Erfahrungsraum der Nähe Gottes“, betonte Bruder Konrad. Dort könnten junge Menschen erfahren, dass sie gehalten und getragen sind und in der Liebe Gottes stehen. Dazu müssten Religionslehrkräfte wahrnehmen, was die Schülerinnen und Schüler bewegt, und darauf reagieren. Gleichzeitig dürften und sollten sie als Gesichter der Kirche dieser gegenüber kritisch sein und Veränderungen anstreben, die sich aus dem Evangelium speisen.
Die VKU-Urkunden verlieh Christian Schulte von der Leitung der Hauptabteilung Schule und Erziehung des Bistums. Er dankte den angehenden Religionslehrerinnen und Religionslehrern – die zuvor gemeinsam ihre Bereitschaft dazu erklärt hatten – dass sie junge Menschen nicht nur fachlich, sondern auch menschlich ausbilden wollten. Die VKU sei dafür gleichermaßen Vertrauenserklärung und pädagogische Ermutigung. Nachdem sie ihre Urkunden einzeln erhalten hatten, spendete Bruder Konrad Schneermann der Gruppe den Segen. An den Gottesdienst schloss sich eine kleine Feierstunde an.
Missio-Verleihungen in Berlin und Limburg
Neben der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis wurde in mehreren Bistümern auch die Missio Canonica – die kirchliche Unterrichtserlaubnis – an fertig ausgebildete Religionslehrkräfte verliehen. Im Erzbistum Berlin erhielten insgesamt 16 Religionslehrende in einem Pontifikalamt in St. Joseph die Missio Canonica von Erzbischof Heiner Koch. Gleichzeitig bedankte er sich bei 14 Lehrkräften, die in den Ruhestand verabschiedet wurden; viele blicken auf eine lange – bis zu 43-jährige – Dienstzeit zurück. Auch im Bistum Limburg erhielten Pädagoginnen und Pädagogen ihre kirchliche Unterrichtserlaubnis. Die Missio Canonica wurde an insgesamt 40 Religionslehrkräfte im Rahmen des Kreuzfestes verliehen.
Missio canonica – Die Lehrbeauftragung der katholischen Kirche
Um katholischen Religionsunterricht erteilen zu können, benötigen Lehrkräfte neben der staatlichen Lehrbefähigung eine Bevollmächtigung durch die Kirche. Auf Grund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als „res mixta“ wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt. Für die Dauer des Referendariates erhalten die Religionslehrerinnen und Religionslehrer aller Schulformen eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis. Zuständig ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium abgeschlossen wurde. Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen kann die Missio canonica beantragt werden. Dafür legen die Lehrkräfte das Versprechen ab, ihren Unterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen.
(Pressestellen Bistum Münster/Erzbistum Berlin/mam)