Bischof Franz-Josef Overbeck hat 23 frisch ausgebildeten Religionslehrerinnen und Religionslehrern bei einem Gottesdienst im Essener Dom die kirchliche Lehrerlaubnis überreicht. Nach einem ersten Gottesdienst im Februar war dies die zweite Übergabefeier in diesem Jahr. Coronabedingt konnten nicht alle Absolventen des Jahrgangs ihre Missio Canonica gemeinsam in Empfang nehmen.
Overbeck: „Viele Schüler sind nicht mehr in der Religion zuhause“
Der Religionsunterricht sei „eine der größten Schnittstellen, an der wir als Kirche im so säkularen Alltag von Gott reden und ihn mit der Welt in Beziehung setzen“, sagte der Essener Bischof Overbeck in seiner Predigt am Samstag, den 26. Juni. Dabei seien viele Schüler keineswegs mehr in ihrer Religion zuhause und würden „trotz möglicherweise formaler Zugehörigkeit eher mit einer Außenperspektive den Unterricht besuchen“. In dieser Situation habe der Religionsunterricht eine einmalige Chance: Letztlich gehe es „um jene Debatten, für die Menschen einstehen, für die Gott die alles bestimmende Wirklichkeit ist“. Der Religionsunterricht reflektiere, „was es bedeutet, dass es ein Verhältnis zwischen Gott und Welt gibt, das für uns Christen unzerstörbar ist“, sagte der Ruhrbischof.
Nachdem Overbeck bereits im Februar 23 neue Religionslehrkräfte beauftragt hatte, erhielten am Samstag noch einmal die gleiche Anzahl junger Pädagoginnen und Pädagogen ihre „Missio Canonica“. Die meisten von ihnen (14) unterrichten an Gymnasien und Gesamtschulen.
Der Glaube muss das Leben bereichern
Mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen, die diese Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, betonte Overbeck: Der Glaube sei für die meisten jungen Menschen „nicht im Sinne eines bestimmten Systems religiöser Überzeugungen faszinierend, sondern bedeutsam im Sinne einer das eigene Leben bereichernden alltagstauglichen Praxis. Darum muss der Religionsunterricht der religiösen Gegenwart in ihrer Pluralität und Unübersichtlichkeit Rechnung tragen, weder übergriffig sein und keine reine Sachkunde betreiben wollen. Es geht darum, Orientierung geben zu können.“
Missio Canonica: Die kirchliche Lehrerlaubnis
Um katholischen Religionsunterricht erteilen zu können, benötigen Lehrkräfte neben der staatlichen Lehrbefähigung eine Bevollmächtigung durch die Kirche. Auf Grund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als „res mixta“ wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt. Für die Dauer des Referendariates erhalten die Religionslehrerinnen und Religionslehrer aller Schulformen eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis. Zuständig ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium abgeschlossen wurde. Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen kann die Missio Canonica beantragt werden. Dafür legen die Lehrkräfte das Versprechen ab, ihren Unterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen.
(Bistum Essen / mam)