Insgesamt 172 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Bereich der Erzdiözese Freiburg haben in diesem Jahr die kirchliche Unterrichtserlaubnis erhalten. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Urkunden nicht im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes überreicht werden. Sie wurden per Post verschickt – mit einem Schreiben von Erzbischof Stephan Burger.
Der Freiburger Oberhirte wandte sich in seinem Brief an die Religionslehrerinnen und Religionslehrer, die sich dafür entschieden haben „Kinder und junge Menschen mit den Grundzügen der biblischen Botschaft, dem christlichen Gottes- und Menschenbild und dem tradierten Glauben der Kirche vertraut zu machen sowie ihnen fundierte Grundkenntnisse über Glaubensinhalte anderer Religionen zu vermitteln, gemeinsam mit ihnen existenziellen Fragen nachzuspüren und ihnen Orientierungshilfen, die der christliche Glaube birgt, anzubieten“.
Bildung ist nach den Worten des Erzbischofs an die Religionslehrerinnen und Religionslehrer nicht nur ein wichtiger gesellschaftlicher Auftrag, „sondern ebenso ein zentrales kirchliches Handlungsfeld, das ohne Ihre Mitwirkung und Ihr Engagement im schulischen Kontext nicht denkbar wäre“.
Dank für Engagement auch über den Unterricht hinaus
Der Erzbischof dankte den Lehrkräften für ihren wichtigen Einsatz in der aktuell besonders herausfordernden Zeit, „sei es im Präsenzunterricht oder im Fernunterricht, Ihr Engagement über den Unterricht hinaus, indem Sie durch Gesprächsangebote verunsicherten Schülerinnen und Schülern und auch Eltern beistehen und vieles andere mehr leisten“ und wünschte ihnen für ihren beruflichen und persönlichen Lebensweg alles Gute und Gottes Segen.
Im Schuljahr 2018/2019 unterrichteten an den Schulen auf dem Gebiet der Erzdiözese Freiburg 4.112 katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer. 225.566 Schülerinnen und Schüler haben auf dem Gebiet der Erzdiözese Freiburg am katholischen Religionsunterricht teilgenommen. Insgesamt gab es wöchentlich 22.893 Stunden katholischen Religionsunterricht.
Kirchliche Lehrerlaubnis – Missio Canonica
Voraussetzung für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche. Auf Grund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) wird den Religionslehrerinnen und -lehrern aller Schulformen auf Antrag - wenn die Kriterien erfüllt sind - die "Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis" erteilt. Zuständig ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde. Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung kann auf Antrag die Missio Canonica verliehen werden.
(mam)