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Alles, was Recht ist

Nachrichten | 27.03.2018

Ein neues Urheberrecht regelt seit dem 1. März 2018 die Nutzung geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft. Die Neuerungen sollen unter anderem Lehrern einen unkomplizierten Basiszugang für den Medieneinsatz im Unterricht ermöglichen. Die Internetplattformen filme-im-unterricht.de und irights.info geben einen umfassenden Überblick über die Änderungen im Urheberrecht.

Sobald Lehrer Filme im Unterricht zeigen wollen, kommen Fragen auf: Welche Filme können bedenkenlos in der Schule eingesetzt werden? Wo sind diese zu finden? Und welche Rechte und Pflichten haben Lehrkräfte? Der Einsatz von audio-visuellem Material im Unterricht ist durch das neue Urheberrecht, das seit dem 1. März 2018 gilt, klarer geregelt. Die erweiterte Wissenschafts- und Bildungsschranke gibt Lehrerinnen und Lehrern größeren Handlungsspielraum, zum Beispiel bei Kurzfilmen. Andere Bereiche wurden eingeschränkt.

Filme im Unterricht

Ein neues Internetportal bringt nun Licht ins Dunkel des Paragraphendschungels. Die Website filme-im-unterricht.de ist ein Angebot der deutschen Filmwirtschaft und informiert Lehrkräfte umfassend darüber, wie sie Videos legal in ihre Unterrichtsstunden integrieren können. So werden zum Beispiel ganz praktisch sieben Wege aufgezeigt, um audio-visuelle Inhalte rechtmäßig in der Schule nutzen zu können. In den Rubriken „Verleihstellen“ und „Anbieter“ finden die Nutzer konkrete Anlaufstellen für die kostenfreie Ausleihe von lizensiertem Material.

Rund um das Urheberrecht

Auch die Informationsplattform irights.info informiert alle Interessierten grundlegend über das neue „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG). Das Internetportal setzt sich mit Fragen rund um das Urheberrecht und weitere Rechtsgebiete auseinander. Träger ist der gemeinnützig anerkannte Verein iRights e.V.

(mam)

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