(Quelle: stock.adobe.com/HandWerk//doidam10/Erzbistum Hamburg)

Das Ringen um RUfa 2.0: Religionsunterricht von allen für alle?

Schwerpunkt | 13.02.2024

Friederike Mizdalski, Leiterin des Referats Religionspädagogik in der Abteilung Schule & Hochschule des Erzbistums Hamburg, spricht über das Format RUfa 2.0: Ein Projekt mit Vorreiterfunktion, das die Hamburger Bildungslandschaft herausfordert.

Religionsunterricht wird an Hamburger Schulen im Format des Religionsunterrichts für alle (RUfa) unterrichtet. Das heißt: Alle Kinder und Jugendlichen sitzen gemeinsam im Religionsunterricht unabhängig davon, welcher Konfession oder Religion sie angehören. Verantwortet wurde dieser Unterricht bisher von der evangelischen Kirche, die seit den 1990er Jahren das Modell stetig weiterentwickelt. 

Jetzt beteiligt sich auch das Erzbistum Hamburg an dem neuen Format RUfa 2.0, dem Religionsunterricht für alle in konfessioneller Kooperation und in gleichberechtigter Verantwortung aller Religionsgemeinschaften – ein deutschlandweit einmaliges Format. Warum hat das Erzbistum Hamburg so lange mit der Beteiligung gezögert? Welche Auswirkungen hat RUfa 2.0 auf die Ausbildung der Lehrkräfte und die Gestaltung der Bildungspläne? Im Gespräch mit der Leiterin des Referats Religionspädagogik Friederike Mizdalski. 

 

Frau Mizdalski, wie ist der RUfa 2.0 geographisch einzuordnen?

Erst einmal müssen wir uns vor Augen führen, wie die geographische Ausdehnung des Erzbistums Hamburg ist. Das Erzbistum Hamburg erstreckt sich über drei Bundesländer: Schleswig-Holstein, Hamburg und den Landesteil Mecklenburg. Das ist entscheidend für den Religionsunterricht, weil jedes Bundesland seinen Unterricht anders gestaltet. Es gibt also für jeden Religionsunterricht einen anderen Rahmenplan und somit andere staatliche Voraussetzungen.

 

Und in der Region Hamburg besteht noch einmal eine spezielle Situation?

Ja. Zwar gelten für alle drei Bundesländer die gleichen rechtlichen Vorgaben. Das Fach ist nach dem Grundgesetz, Artikel 7, 3 (Art.7, Abs. 3 GG) ordentliches Schulfach. Das weiterentwickelte Format des „Religionsunterrichts für alle“ (RUfa 2.0) gibt es nur an den öffentlichen Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg. In den beiden anderen Bundesländern, die zum Erzbistum gehören, wird das Fach „Katholische Religion“ unterrichtet – wegen der extremen Diasporasituation allerdings unter erschwerten Bedingungen.

Der RUfa 2.0 wird in gleichberechtigter Verantwortung getragen von der evangelischen Nordkirche, den muslimischen Verbänden, der alevitischen Gemeinde und der jüdischen Gemeinde. Seit einem Jahr beteiligt sich eben auch das Erzbistum Hamburg an diesem multireligiösen Modell, das perfekt auf die Stadt Hamburg zugeschnitten ist und nicht einfach auf die Flächenländer übertragen werden kann.

 

Die geograpfische Ausdehnung des Erzbistum Hamburgs macht die Herausforderungen deutlich: Es erstreckt sich über drei Bundesländer: Schleswig-Holstein, Hamburg und den Landesteil Mecklenburg.

 

Wie kam es dazu, dass andere Religionen und Religionsgemeinschaften in der RUfa berücksichtigt werden?

Das Konzept basiert auf einer historisch gewachsenen Verteilung der Religionen und Religionsgemeinschaften in Hamburg. Noch vor einhundert Jahren war Hamburg zu 95 Prozent evangelisch, in der Regel Lutheraner, die traditionsbedingt eine starke Verbindung mit Hamburg haben.

Heute ist das Bild nicht mehr so homogen: Der evangelischen Nordkirche gehören nicht mal mehr 30 Prozent der Menschen in Hamburg an. Dann haben wir etwa zehn Prozent katholische Hamburgerinnen und Hamburger. Diese Zahl ist in den letzten Jahren in etwa konstant geblieben und teilweise sogar angestiegen. Das lässt sich durch den hohen Zuwachs an katholischen Migrantinnen und Migranten erklären. 

Die überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger, etwa 60 Prozent, lässt sich keinem Bekenntnis zuordnen oder gehört einer anderen Religionsgemeinschaft an. Unter dem Begriff „Religionsgemeinschaften“ fassen wir tatsächlich die stattliche Zahl von etwa 100 verschiedenen Gruppen zusammen. Dazu zählen zum Beispiel Muslime, Aleviten, Bahai, buddhistische Gemeinden. Nicht zu vergessen ist die beachtliche Zahl von orthodoxen Christen und Christinnen in ihrer kulturellen Bandbreite, die in den letzten Jahren auch durch die Migration hinzukamen. Das sind immerhin 5 Prozent, die allerdings noch nicht statistisch erfasst sind. Sie sehen also: Wir haben es mit einer sehr großen religiösen Vielfalt zu tun.

Der Anteil der jüdischen Hamburgerinnen und Hamburger beträgt 0,3 Prozent. Für die Beteiligung am RUfa spielt die Größe der Religionsgemeinschaft weniger eine Rolle. Wichtiger sind die rechtliche Anerkennung und die Relevanz für die Schülerinnen und Schüler. (*)

(*Anm. d. Red.: Statistik aus Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid))

 

Angesichts der religiösen Vielfalt steht der Religionsunterricht vor besonderen Herausforderungen. Gleichzeitig möchten Sie die Menschen ohne Bekenntnis erreichen. Wie gelingt das?

Die konfessionsfreien Menschen in Hamburg sind keine homogene Gruppe. Die Mehrzahl hat einen christlichen Hintergrund, ohne diesen durch eine Kirchenzugehörigkeit bekennen zu wollen. Nur wenige bezeichnen sich als Atheisten und sind Mitglied eines humanistischen Verbandes. Der RUfa geht auf Lernende mit diesen Hintergründen ein, indem jede religiöse Fragestellung in einen kulturellen Zusammenhang gestellt wird. Dadurch kann jedes Thema für alle Kinder und Jugendlichen relevant werden. Dieser Aspekt ist für die Organisation von Religionsunterricht bedeutsam, weil das Fach im Klassenverband unterrichtet werden kann. Die Eltern haben dennoch das Recht, ihr Kind nach dem Grundgesetz der BRD Art. 4 (Art. 4 GG) vom Religionsunterricht abzumelden. Allerdings gibt es in Hamburg nur wenige Abmeldungen. Ab Klasse 7 wird Religion im Wahlpflichtbereich mit dem Fach Philosophie angeboten. Hier entscheiden sich dann ungefähr 50 Prozent der Lernenden für die Alternative.

 

Die evangelische Kirche ist schon länger am RUfa beteiligt. Warum waren die Katholiken denn nicht auch dabei? 

Die Gründe sind sicherlich vielschichtig und komplex. Statistisch und historisch lässt sich allerdings Folgendes nachvollziehen: In Hamburg gibt es 16 katholische Schulen. Traditionell war es so, dass katholische Schülerinnen und Schüler auf eine dieser Schulen angemeldet wurden, denn dort gab es auch katholischen Religionsunterricht. Die katholischen Schulen waren über das Stadtgebiet verteilt. Ursprünglich konnte man also als katholisches Kind und Jugendlicher innerhalb dieses katholischen Systems von der ersten Klasse bis zum Abitur seine Schullaufbahn durchlaufen.

An staatlichen Schulen war kaum eine katholische Schülerin oder ein katholischer Schüler. Hier verantwortete die evangelische Kirche den Religionsunterricht. Beide Systeme haben lange Zeit nebeneinander gut funktioniert und sie wurden nicht hinterfragt.

Erst in den 90er Jahren kam es, dass für die Eltern bei der Auswahl der Schule andere Kriterien in den Vordergrund rückten. Beispielsweise der Anfahrtsweg und die Erreichbarkeit. Eltern wollten den Umstand des langen Schulwegs nicht mehr auf sich nehmen und meldeten ihre Kinder eben an der näher gelegenen Schule an. Die Folge war, dass nach und nach immer mehr katholische Kinder in das staatliche Schulsystem rutschten. Umgekehrt entschieden sich viele Eltern, ihr Kind nicht im staatlichen Schulsystem, sondern an einer katholischen Privatschule anzumelden. So ist die Schülerschaft an den katholischen Schulen immer bunter geworden.

 

Wie viele Schülerinnen und Schüler sind in Hamburg von der RUfa 2.0 betroffen?

Nach derzeitigem Stand haben wir in Hamburg insgesamt etwa 200 000 Schülerinnen und Schüler. Davon sind etwa 25 000 katholisch, also ungefähr 10 Prozent. Etwa 6000 Schülerinnen und Schüler besuchen eine katholische Schule. Von diesen sind nur etwa 60 Prozent katholisch.

Sie sehen die Herausforderungen für uns? Mit dem katholischen Religionsunterricht an katholischen Schulen erreichen wir nur einen kleinen Teil, nur etwa 3600 Schülerinnen und Schüler. Alle anderen katholischen Schülerinnen und Schüler sitzen im Stadtgebiet verteilt an einer staatlichen Schule und nehmen am RUfa teil, der bis vor wenigen Jahren noch allein von der evangelischen Kirche verantwortet wurde.

 

Und wie sah der Unterricht zu dieser Zeit an den staatlichen Schulen aus?

Die Nordkirche hat zu Beginn der 1990er Jahre ihren Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet. Religionsunterricht wurde im Klassenverband unterrichtet. Auch katholische Schülerinnen und Schüler und Kinder anderer Religionen nahmen teil. Es wurde nie thematisiert, wer welcher Gemeinschaft, Konfession oder Religion angehört. Problematisch war aus Sicht der katholischen Kirche, dass es in Hamburg keine Vokationsordnung gab. Das heißt, jede Lehrkraft konnte unabhängig von ihrer Religion oder Konfession und vor allem auch unabhängig von ihrer Qualifikation das Fach unterrichten.

Die katholische Kirche strebte deshalb an, auch an den staatlichen Schulen einen eigenen katholischen Religionsunterricht zu etablieren. Denn dem Erzbistum fiel es schwer, sich von der bewährten Trias – eine ordentlich beauftragte katholische Lehrkraft unterrichtet katholische Kinder zu katholischen Inhalten – zu verabschieden.

Nach dem Staatsvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien und Hansestadt Hamburg waren ab dem Jahr 2005 die rechtlichen Grundlagen geschaffen, das Fach Katholische Religion einzuführen. Am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung wurde ein Fachseminar eingerichtet, sodass Referendarinnen und Referendare mit dem Fach ausgebildet werden konnten. Seit dieser Zeit leitete ich das Fachseminar. Aufgabe der Schulbehörde war es, das Fach an einzelnen Schulen zu implementieren. Doch das Angebot wurde nicht angenommen. An drei Schulen im Stadtgebiet gab es stabile Lerngruppen mit insgesamt 150 Schülerinnen und Schülern.

Und vor diesem Hintergrund ist natürlich die aktuelle Entwicklung in Hamburg – katholische Kirche beteiligt sich am „Religionsunterricht für alle“ nach dem neuen Modell – etwas großartig anderes.

 

Mit der Möglichkeit, einen eigenen katholischen Religionsunterricht anzubieten, konnten Sie also kaum Schülerinnen und Schüler erreichen. Wie ging es weiter?

Tatsächlich passierte auf politischer Ebene einiges, das seitens des Erzbistums mit großem Interesse verfolgt wurde. Im Jahr 2012 ging die Stadt Hamburg vor dem Hintergrund der zunehmend multireligiösen Schülerschaft Verträge mit drei muslimischen Verbänden, mit der alevitischen und der jüdischen Gemeinde ein. (*) Diese Verträge waren der Grundstein, dass es auch für andere Religionsgemeinschaften möglich war, den Religionsunterricht an staatlichen Schulen in gleichberechtigter Verantwortung zusammen mit der evangelischen Kirche zu tragen – eine bedeutsame Weiterentwicklung des „Religionsunterrichts für alle“ zu einem „Religionsunterricht von allen“, denn jetzt konnten auch muslimische, alevitische oder jüdische Lehrkräfte das Fach Religion unterrichten. Das wurde in einem Pilotprojekt an einigen Schulen in der Stadt erprobt und evaluiert.

Von Seiten der katholischen Kirche wurde hinterfragt, ob das Format überhaupt mit dem Grundgesetz, Art. 7,3 vereinbar war. Wie können mehrere Religionsgemeinschaften einen Unterricht verantworten? Wie können unterschiedliche Wahrheiten im Unterricht nebeneinanderstehen?

(* Anm. d. Red.: Behörde für Schule und Berufsschule, Gesamtbericht und Kurzfassung des Evaluationsberichtes "Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle")

 

Das hört sich nach einem schwierigen Prozess an. Wie lange hat es gedauert, bis die ersten Schritte in Richtung der Beteiligung der katholischen Kirche gemacht werden konnten?

Dem ging ein langes Ringen voraus. Wir wollten uns dem Dialog mit den anderen Religionen in der Stadt nicht verschließen. Wir haben also die Entwicklung dieses Modells verfolgt und beteiligten uns an den Symposien der Nordkirche, um uns mit dem Format auseinanderzusetzen.

Die ersten Schritte in Richtung des heutigen Formats des Religionsunterrichts konnten dann aber erst ab 2015 nach der Umstrukturierung der Erzbischöflichen Verwaltung unter dem neuen Erzbischof Dr. Stefan Heße vollzogen werden. Seit 2017 gibt es eine Schulabteilung, die nicht nur die katholischen Schulen verwaltet, sondern auch für den Religionsunterricht in den drei Regionen des Erzbistums zuständig ist. Die Leitung übernahm Dr. Christopher Haep, der sich von Beginn an für die Möglichkeiten interessierte, die sich auf der politischen Ebene der Stadt boten.

 

Zur Person

Friederike Mizdalski leitet das Referat Religionspädagogik in Schulen in der Abteilung Schule & Hochschule des Erzbistums Hamburg und das Fachseminar für katholische Religion am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung.

Sie begleitete die Implementierung der katholischen Lerngruppen an den öffentlichen Schulen in Hamburg. Als Leiterin des Referats Religionspädagogik ist sie zuständig für das Missio-Canonica-Verfahren, die Fort- und Weiterbildung der Religionslehrkräfte und für die Weiterentwicklung des katholischen Religionsunterrichts in den drei Bistumsregionen Hamburg, Mecklenburg und Schleswig-Holstein. In Hamburg begleitet sie maßgeblich den Modellversuch zur „Konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht für alle“.

 

Und sie nutzen die politische Ausgangslage in der Stadt, um sich dem Format des Religionsunterrichts für alle anzuschließen?

Durch die gleichberechtige Verantwortung für das Fach konnten die Religionsgemeinschaften jetzt auch gemeinsam die Inhalte des Faches abstimmen und es konnten muslimische, alevitische und, wenn möglich auch jüdische Lehrkräfte, die Lerngruppen unterrichten.

Und damit rückte der Aspekt der Qualitätssicherung in den Fokus: Die Religionsgemeinschaften vereinbarten, dass nur Lehrkräfte das Fach erteilen dürfen, die grundständig ausgebildete Religionslehrkräfte sind und eine Unterrichtserlaubnis der eigenen Religionsgemeinschaft vorlegen konnten.

Die Nordkirche beschloss 2018 eine Vokationsordnung, was zu einer entscheidenden Entwicklung auf dem Weg des Erzbistums zu einer Beteiligung am „Religionsunterricht für alle“ führte. Mit der Vokationsordnung erhielt die Behörde nun die Aufgabe, zu überprüfen, wer an den Schulen das Fach unterrichten darf: Wer ist eigentlich an den einzelnen Standorten als Religionslehrkraft eingesetzt? Welche Qualifikationen haben diese und wer darf und soll weiter unterrichten?

Das herauszufinden war gar nicht so einfach, denn die Schulbehörde fragt diesbezüglich keine Daten ab. Es war also schwierig zu ermitteln, welche Lehrkraft welcher Religionsgemeinschaft angehört. Letztendlich ging das nur über das Steuermerkmal und über die Fakultas, also die wissenschaftliche Lehrbefähigung in einem bestimmten Fach.

Und dabei stellte sich heraus: Eine Reihe von gut ausgebildeten katholischen Religionslehrkräften verstärkte die Fachschaften an den staatlichen Schulen.

 

Und jetzt hatten katholische Lehrerinnen und Lehrer, die mit der Missio Canonica für den katholischen Religionsunterricht beauftragt werden, an den staatlichen Schulen offiziell gar keine Lehrerlaubnis! Wie stellte sich dieser Konflikt dar?

Die katholischen Lehrerinnen und Lehrer hätten tatsächlich nach Einführung der Vokationsordnung nicht weiter im Fach Religion eingesetzt werden können, wenn sich das Erzbistum Hamburg nicht an dem Format des RUfa beteiligt hätte.

Jetzt musste eine Regelung für die etwa 100 Religionslehrkräfte in Hamburg gefunden werden. Ohne diese Lehrkräfte wäre der Bedarf an den Schulen grundsätzlich nicht mehr gewährleistet gewesen. Ab dem Zeitpunkt fanden deshalb geregelte Gespräche zwischen der Schulbehörde und den anderen Religionsgemeinschaften statt, um eine Lösung zu finden.

 

Also hat das Erzbistum der Beauftragung der katholischen Lehrkräfte für den RUfa zugestimmt?

Das ging nicht so einfach, denn nur am Format beteiligte Religionsgemeinschaften können Lehrkräfte für das Fach beauftragen.

Außerdem musste bistumsintern und -extern eine verfassungsrechtlich akzeptierte und den Normen der Bischöfe entsprechende Grundlage geschaffen werden. Ein guter Aufsatzpunkt war das damals noch frische Dokument der deutschen Bischöfe zur „Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts“, in dem die Möglichkeit der konfessionellen Kooperation mit dem evangelischen Religionsunterricht empfohlen wird.

Gemeinsam mit der Schulbehörde und der Nordkirche startete das Erzbistum Hamburg im Sommer 2019 einen Modellversuch zur „konfessionellen Kooperation im multireligiösen Religionsunterricht an den staatlichen Schulen in Hamburg“. Das bedeutet für die Umsetzung, dass die Empfehlung der Bischöfe eine Grundlage bot, das Christentum innerhalb des „Religionsunterrichts für alle“ in konfessioneller Kooperation darstellen zu können. Nach einer Qualifizierung für den Gedanken der konfessionellen Kooperation bildeten insgesamt zehn evangelische und katholische Religionslehrkräfte eine Arbeitsgruppe. Wir überarbeiteten in guter Zusammenarbeit mit dem in RUfa-Fragen sehr kompetenten Fachreferenten der Schulbehörde Dr. Jochen Bauer Unterrichtseinheiten, die fast zehn Jahre zuvor für das Pilotprojekt des RUfa 2.0 ohne katholische Beteiligung entwickelt worden waren. Darin geht es zum Beispiel um existenzielle Fragen wie Angst und Geborgenheit, Freundschaft und Glück, die aus den unterschiedlichen religiösen Perspektiven behandelt werden.

 

Doch dann stockte das Projekt wieder. Warum?

Dann überraschte uns die Coronapandemie mit all ihren Einschränkungen für das öffentliche Leben und für den Unterricht an den Schulen. Deswegen konnten wir erst einmal nicht wie geplant die Einheiten im Unterricht ausprobieren und evaluieren. Doch trotzdem war der Prozess zielführend: Im Laufe des Modellversuchs, der von 2019 bis 2022 von Professor Dr. Jan Woppowa von der Universität in Paderborn wissenschaftlich begleitet wurde, wurden die Lehrkräfte sensibilisiert für ihre neue Aufgabe, das Christentum in seiner inneren Vielfalt darzustellen. Dabei ging es um konfessionelle Selbstvergewisserung: Was bedeutet es eigentlich, evangelisch oder katholisch zu sein? Wie gehe ich damit um, wenn am Unterricht katholische Kinder oder Jugendliche teilnehmen? Was muss ich als katholische Christin beachten, wenn ich evangelische Schülerinnen und Schüler unterrichte?

Und wir bauten auch auf Erfahrungen aus dem Pilotprojekt aus dem Jahr 2012 auf, das zum ersten Mal ermöglichte, dass Lehrkräfte der beteiligten Religionsgemeinschaften das Fach im Klassenverband unterrichteten.

 

Auf welche Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt knüpft die RUfa 2.0 an? Wie funktioniert der Unterricht an den Schulen? Wie können in einem Unterricht alle Religionen gleichberechtigt nebeneinanderstehen?

Verfassungsrechtlich spielt es eine Rolle, dass jede beteiligte Religionsgemeinschaft aus ihrer Tradition und Theologie heraus erklären konnte, wie es möglich ist, dass sie mit anderen Religionsgemeinschaften in einen Dialog treten und nebeneinander unterschiedliche Wahrheiten akzeptieren kann.

Dazu beschreiben sechs didaktische Grundsätze das Unterrichtsformat:

Wie in allen Fächern orientiert sich der RUfa 2.0 an den Schülerinnen und Schülern: Was sind ihre Fragen? Welche Erfahrungen aus ihrer Lebenswelt können aufgegriffen werden.

Diese bringt die Religionslehrkraft in einer didaktischen Kreisbewegung bei der Planung des Unterrichts mit den Inhalten der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften in Beziehung. Alevitische, muslimische, katholische, evangelische oder jüdische Kinder sollen die Möglichkeit haben, im Religionsunterricht etwas über ihre eigene Religion dazuzulernen.

Und deswegen sind auch die Quellen – also biblische Texte, Koransuren oder alevitische Gesänge – ein Ausgangspunkt des Unterrichts, wenn Lehrkräfte herausgearbeitet haben, wo diese Quelle zu einer Schülererfahrung passt oder eine Antwort auf eine Schülerfrage gibt. Zum Beispiel können Schöpfungstexte den Lernenden etwas sagen in Bezug auf die Verantwortung zur Klimakrise. Und da können die unterschiedlichen Quellen der Religionen unterschiedliche Perspektiven zeigen.

Dieser Prozess funktioniert aber nur, wenn Lehrkräfte wissenschaftsorientiert auf ihre Quellen schauen und sie in ihrer theologischen Ausbildung gelernt haben, wie man mit Quellen arbeitet. In ihrer zweiten Phase der Ausbildung setzen sich die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in Hamburg deshalb genau mit diesen Fragen auseinander: Wie gehe ich mit den heiligen Schriften der Religionen im Unterricht um und wie sorge ich dafür, dass ein Thema aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden kann.

Deswegen ist wichtig: An den staatlichen Schulen in Hamburg werden nur staatlich ausgebildete Lehrkräfte im Fach Religion eingesetzt. Voraussetzung für die Beauftragung durch die eigene Religionsgemeinschaft ist der Abschluss des wissenschaftlichen Studiums. Es unterrichten keine pastoralen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kirchen oder Imame.

 

Was muss man als Lehrkraft mitbringen, um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein? Darf man die eigene religiöse Überzeugung überhaupt in den Unterricht einbringen?

Im Laufe des Vorbereitungsdienstes lernen die Lehrkräfte, nicht nur als neutrale Moderatoren im Dialogprozess zu agieren, sondern sich in religiösen Fragestellungen zu positionieren. Religionslehrkräfte müssen sich bewusst machen, in welchen unterschiedlichen Rollen sie vor ihrer Lerngruppe stehen:

Als katholische Christin bin ich immer auch eine Repräsentantin der katholischen Kirche. Gewünscht ist, authentisch aufzutreten, ohne sich zu verbiegen. Dazu gehört auch, sich kritisch zu äußern. Etwa: „Das lehrt meine Kirche und ich finde, das ist im Alltag schwierig umzusetzen.“ So beschreibt schon der Synodenbeschluss aus den 1970er Jahren "Der Religionsunterricht in der Schule" im Kapitel 2.8 das Auftreten von Religionslehrkräften.

Wenn ich mit Quellen anderer Religionen im Unterricht arbeite, trete ich als Referentin auf.

 

Was ist aus Ihrer Sicht das Neue an der Unterrichtsgestaltung und dem Format?  

Ganz neu in diesem Format ist die Gestaltung religionsspezifischer Phasen. Diese Unterrichtsgestaltung ermöglicht es, jeder Schülerin und jedem Schüler etwas Neues über den eigenen religiösen Hintergrund zu lernen. Es geht nicht um einen religiösen Einheitsbrei, sondern um den Dialog, der zur Identifikation von Unterschieden führt und das Positionieren zu religiösen Wahrheiten fördert. Es findet Auseinandersetzung, Dialog, Diskussion oder Konsens mit und zwischen unterschiedlichen religiösen Hintergründen statt.

In der Praxis sieht das folgendermaßen aus: In der Klasse sitzen alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen religiösen oder nicht religiösen Hintergründen zusammen und lernen gemeinsam. In jeder Unterrichtsreihe sollen mindestens drei unterschiedliche Perspektiven eingebracht werden. Ausgangspunkt ist jeweils der kulturelle Kontext, weshalb auch Lernende ohne religiöse Sozialisation mitgenommen werden.  

 

Wie sieht denn so eine praktische Unterrichtsstunde zu einem bestimmten Thema konkret aus? 

Im Laufe einer Unterrichtsreihe wechseln sich dialogische und Religionen spezifische Phasen ab. Ein zentraler Anspruch ist ja, dass sich jede Schülerin und jeder Schüler einmal mit ihren und seinen eigenen religiösen Hintergrund befassen kann. Wie das geplant werden kann, hängt vom übergeordneten Thema der Unterrichtsreihe ab.

„Zentrale Personen der Religionen“ ist so eine Unterrichtsreihe aus Klasse 5/6: Zunächst befassen sich alle mit der übergreifenden Frage „Welche Person beeindruckt dich?“. Dabei gibt es einen Austausch zu Vorbildern und Idolen aus der Lebenswelt. Die Kinder begründen ihre Entscheidungen, identifizieren Unterschiede und Gemeinsamkeiten und respektieren die unterschiedlichen Meinungen.

Dann könnte sich eine Religion spezifische Phase anschließen, in der sich die Lernenden über eine Reihe von Stunden mit einer zentralen Person einer Religion beschäftigen. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich, zu welcher Person sie etwas lernen möchten und bearbeiten dann parallel über mehrere Stunden hinweg die entsprechende Lernstraße. Die Unterrichtsreihe schließt mit einer Folge von Religionen spezifischen Einzelstunden, in denen jeweils eine zentrale Person im Plenum in den Fokus genommen wird, sodass die Lerngruppe insgesamt jede der Personen mit ihrer Bedeutung für die einzelnen Religionen kennenlernt.

Sie merken: Es gibt unterschiedliche Formen der Religionen spezifischen Phasen: Mal wird es den Lernenden freigestellt, mit welcher Religion sie sich befassen möchten, mal blickt die gesamte Gruppe nur auf eine Religion.

Und jede Phase hat auch dialogische Anteile, weil Ergebnisse vorgestellt und miteinander verglichen werden, weil eine Erkenntnis gezogen wird und weil man am Ende Stellung bezieht.

 

Und wie werden beispielsweise die grundsätzlichen Fragen nach Gott behandelt? 

Sie meinen also das Theologisieren über die Gottesfrage. In der Unterrichtsreihe zur „Rede von Gott“ könnte religionsübergreifend mit der Frage gestartet werden „Was trägt mich eigentlich durch mein Leben?“ oder „Welche großen Fragen habe ich, die ich nicht im Lexikon nachschlagen kann und auf das Google oder ChatGPT keine Antwort haben?“

Wenn in einer der folgenden Stunden eine biblische Geschichte erzählt wird, betrachtet die Lerngruppe die Fragestellung aus der christlichen Perspektive. Die Rezitation einer Sure aus dem Koran oder ein alevitischer Gesang wird vorgestellt und jeweils so in einen Kontext gestellt, dass das jeweilige Gottesbild durchscheint. Am Ende kann jede Schülerin und jeder Schüler für sich formulieren, was sie oder er Neues über Gott gelernt hat, was ihr oder ihm besonders wichtig erscheint und woran man festhalten möchte.

 

Welche Rolle hat bei diesem Lernprozess die Lehrperson und ihre religiöse Überzeugung?

Eine sehr zentrale Rolle. Es ist wichtig, dass die Religionslehrkräfte selbst einen religiösen Hintergrund mitbringen und sich positionieren können. Gleichzeitig sollen sie eine große Offenheit für vielfältige und eventuell überraschende Ergebnisse mitbringen.

Und deswegen ist es schon in der Ausbildung wichtig, den Dialog zu üben. Kommunikation und Austausch mit Lehrkräften der anderen Konfession oder Religion sind wichtig, um sensibel und offen dafür zu sein, welche Zeugnisse oder Texte der jeweils anderen Religion für Schülerinnen und Schüler relevant sein könnten.

Schülerinnen und Schüler übernehmen nicht einfach religiöse Inhalte und Vorstellungen, sondern werden darin gefördert, sich über das, was sie hören, ein eigenes Urteil zu fällen.

 

Wie werden die Unterrichtsinhalte und die Lehrpläne für den RUfa festgelegt?

Die Gespräche zwischen der Schulbehörde und den Vertretern der Religionsgemeinschaften sind in der Stadt Hamburg ganz klar geregelt. Die Gestaltung des Unterrichts läuft über das Amt für Schule, die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Jede einzelne der am RUfa beteiligten Religionsgemeinschaften hat ihren eigenen Gesprächsraum mit der Schulbehörde. Das ist die jeweilige Gemischte Kommission auf Leitungsebene. Das läuft sehr strukturiert und wäre sicherlich in anderen Bundesländern schwierig.

Dann gibt es das Gremium der RUfa-Kommission, in der die Behörde mit allen am RUfa beteiligten Religionsgemeinschaften zusammensitzt. Hier werden die großen Fragen des Religionsunterrichts besprochen und diskutiert. Beispielsweise, wie und wo Lehrkräfte ausgebildet werden. Wie werden unterstützende Fortbildungen ermöglicht? Welche Lehrkraft könnte von einer Schule abgeordnet werden, um die alevitische oder die jüdische Perspektive in Fortbildungen einzubringen? Diese Treffen sind vor allem für die kleineren Religionsgemeinschaften wichtig, denn diese können nicht auf eine Infrastruktur – auf Institute oder Bildungshäuser – zurückgreifen.

Auf Arbeitsebene geht es in der RUfa-Kommission um die Frage, welche Fortbildungen angeboten werden sollen und wie sie gestaltet werden können? Wie sieht der Rahmenplan aus? Welche Hilfen und Erläuterungen brauchen die Lehrkräfte, um diesen Rahmenplan umzusetzen?

Um konkretes Unterrichtsmaterial zu erarbeiten, sitzen Lehrkräfte in einem Fachteam zusammen. Auf dieser Ebene kommen dann auch Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften dazu, die bislang noch nicht am RUfa beteiligt sind, also die Buddhistische Gemeinde, Bahai oder Hindus.

 

Wie wird in diesem Zusammenhang die Ausbildung der Lehrkräfte organisiert und gestaltet? Wie werden denn Lehrerinnen und Lehrer auf den RUfa 2.0 vorbereitet?

Also in der ersten Ausbildungsphase studiert man die Theologie der eigenen Religion an einer Universität.

Die zweite Phase der Lehramtsausbildung ist der Vorbereitungsdienst. Hier werden die Lehrkräfte nach Lehrämtern getrennt – also Lehramt Grundschule und Lehramt Sekundarstufe I und II – aber in religions- und konfessionsübergreifenden Fachseminaren ausgebildet. In jedem Semester gibt es eine seminarübergreifende Sitzung zur Begegnung mit Expertinnen und Experten der beteiligten Religionsgemeinschaften. Außerdem gibt es eine eigenreligiöse Sitzung zur Stärkung des Konfessions- bzw. Religionsbewusstseins. In der Prüfung ist jeweils eine Prüferin oder ein Prüfer der eigenen Religion dabei. Das gewährleistet, dass das zweite Staatsexamen in allen Bundesländern anerkannt wird. Somit ist die Mobilität der Lehrkräfte gesichert. Sie könnten sich in jedem anderen Bundesland bewerben. Was hoffentlich nur wenige tun, denn wir möchten unsere Lehrkräfte natürlich alle behalten.

Für Lehrkräfte, die schon lange im Schuldienst sind, bietet das Landesinstitut Fortbildungen zu den einzelnen Themenfeldern des neuen Rahmenplans an. Da arbeitet dann beispielsweise die evangelische Referentin mit einem alevitischen Lehrer zusammen oder die muslimische Lehrkraft mit einer evangelischen Referentin. Diese Angebote unterstützen die zügige Umsetzung des neuen Formats an den Schulen.

 

Wo stehen Sie heute mit Ihren Erkenntnissen?

Der Modellversuch wurde über die drei Jahre wissenschaftlich begleitet. 2022 gab es ein Symposium, auf dem Prof. Dr. Jan Woppowa, vom Institut für Katholische Theologie im Fachbereich Religionsdidaktik an der Universität in Paderborn, seine gutachterliche Stellungnahme vorgestellt hat. Er bestätigte, dass in diesem Format katholisches Christentum in angemessener Weise dargestellt und abgebildet wird – er nennt es „konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht für alle“ – und dass die kirchlichen Normen nicht unterlaufen werden. 

Er führt vor allem didaktische Gründe an und bezieht sich auf das eingesetzte Material sowie auf die Inhalte und die Kompetenzen im katholischen Rahmenplan.

Prof. Dr. Woppowa begründet dieses Format des Unterrichts auch theologisch. Dabei bezieht er sich auf die Komparative Theologie nach Klaus von Stosch, die auch bei anderen Projekten zum interreligiösen Lernen – zum Beispiel in Paderborn – eine Rolle spielt.

Bei der Komparativen Theologie geht es darum, eine demütige Haltung einzunehmen, die es erlaubt, neben der eigenen Religion auch andere Vorstellungen anzuerkennen und sich aus dieser anderen Perspektive mit einer bestimmten Fragestellung zu beschäftigen, sich schließlich wieder zu distanzieren und mit der neuen Erfahrung wieder auf das Eigene zu schauen und zu reflektieren: Was habe ich jetzt Neues dazu gelernt?

Vom Ansatz her ist die Herangehensweise im RUfa 2.0 ähnlich.

 

Sie stellen also einen hohen Anspruch an die Lehrerinnen und Lehrer: Lehrkräfte müssen sich selbst mit der eigenen Religion auseinandersetzen und gleichzeitig verständnisvoll, tolerant und offen für andere Religionen und Weltanschauungen sein?  

Sie sagen es: Ziel unseres Unterrichts ist es, die unterschiedlichen jungen Menschen miteinander über ihre unterschiedlichen Vorstellungen ins Gespräch zu bringen und so die Akzeptanz von Vielfalt zu fördern. Wir wünschen uns, dass diese weltoffene Haltung von unten nach oben wächst.

Das Interview führte Claudia Klein; Interview zum Download 

 

RUfa im Onlineunterrichtswerk (OUW):

In dieser Tabelle sind die Themen des OUW in Zuordnung mit diesem überkonfessionellen Lehrplan ausgewiesen.

Außerdem sind in der Auswahlseite zum Lehrplanbezug auch andere überkonfessionellen Lehrpläne unter der Überschrift "Religion elementar" in einer Tabelle berücksichtigt.

 

Religionsunterricht im Wandel

Viele Projekte und Formate mit abweichenden und ergänzenden Nuancen des konfessionellen Religionsunterrichts haben sich in den letzten Jahren entwickelt. Sie alle suchen einen Weg, dem Anspruch der Gesellschaft gerecht zu werden. Welche Modelle gibt es? Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Unterrichtsmodelle in Deutschland. 

 

KathReliOnline - ein Projekt für zukunftsfähigen Religionsunterricht?

Zurück zum Homeschooling? Mit dem deutschlandweit einmaligem digitalen Hybridmodell KathReliOnline will das Bistum Erfurt zusammen mit der Landesregierung in Thüringen katholischen Religionsunterricht in entlegenen Regionen gewährleisten. Wie haben Lehrende und Lernende das Projekt erlebt? Hier geht es zum Interview.

 

Weiterführende Informationen: 

Das komplette Interview mit Friederike Mizdalski steht für Sie kostenlos zum Download bereit. 

Die katholische Perspektive im RUfa 2.0: Religionsunterricht, Unterrichtsideen und Links. Hier erfahren Sie alles über Organisation und Konzepte, häufig gestellte Fragen und aktuelle Nachrichten.

Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg: Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle, vom RUfa bis zum RUfa 2.0   

Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg: Evaluation des RUfa 2.0

Kick Off für den Religionsunterricht für alle, Video auf YouTube vom 20.09.2023 und Artikel zum Kick Off vom 21.09.2023

Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer e.V.: Der Hamburger Weg, didaktische Grundsätze, Staatsverträge und Bildungspläne, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungen und vieles mehr.

 

Berichterstattung www.katholisch.de: Erzbistum Hamburg vor Beteiligung an Unterricht für alle Religionen, 24.04.2022 

Berichterstattung www.katholisch.de: Zur Problematik des RUfa 2.0 für katholische Lehrkräfte "Katholische Religionslehrer bangen in Hamburg um Job", 19.07.2018

Homepage der Schulen im Erzbistum Hamburg 

Homepage zum Erzbistum Hamburg

 

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(ck/UN)

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