Grundlagentexte

Nachrichten | 01.12.2007

Antworten auf die letzten Fragen des Menschen kann der religiös und weltanschaulich neutrale Staat nicht selbst geben. Deshalb kooperiert er mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften, die für Ziele und Inhalte des Religionsunterrichts verantwortlich sind (vgl. Art. 7 Abs. 3 GG). Der Staat hat jedoch für den Religionsunterricht wie für jedes andere ordentliche Lehrfach die erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Der grundgesetzlich garantierte Religionsunterricht ist ein konfessionell-profilierter Religionsunterricht, der die Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube befähigen will.

Die folgenden Publikationen dienen der Information, der Argumentationshilfe zugunsten des konfessionellen Religionsunterrichts und der eigenen Positionierung als Religionslehrerin oder Religionslehrer:


 

Römische Bildungskongregation

Schreiben zum katholischen Religionsunterricht

Der Text vom 5. Mai 2009, der eine Reihe von Argumentationshilfen zugunsten des in Deutschland gesetzlich verankerten konfessionellen Religionsunterrichts beinhaltet, liegt bislang nicht in deutscher Sprache vor. Er ist im Volltext in Italienisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch und in Englisch nachzulesen.

2009

 

 

Deutsche Bischofskonferenz

Religionsunterricht an deutschen Schulen im Ausland

Eine Orientierungshilfe, gemeinsam erstellt von der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland

2008
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz

Argumente für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen!

Die Handreichung in Form einer Broschüre dient Lehrerinnen und Lehrern zu Informationszwecken, z.B. bei Elternabenden, bei Gesprächen mit dem Kollegium oder der Schulleitung

2007
Deutsche Bischofskonferenz

Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards

für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule/Primarstufe

2006
Deutsche Bischofskonferenz

Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen

Das Bischofswort gibt Impulse für die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts und plädiert für eine verstärkte Zusammenarbeit von Schule und Kirche bei der Weitergabe des Glaubens. Es schreibt den Synodenbeschluss ''Der Religionsunterricht in der Schule'' (1974) und die bischöfliche Verlautbarung ''Die bildende Kraft des Religionsunterrichts'' (1996) fort.

2005
Deutsche Bischofskonferenz

Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards

für den katholischen Religionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5-10/Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss)

2004
Deutsche Bischofskonferenz

Empirische Studie zum Religionsunterricht

Die Untersuchung zur Akzeptanz des Religionsunterrichtes wurde 1998 von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegeben. Es ist die bislang umfangreichste empirische Untersuchung zum Religionsunterricht in Deutschland überhaupt.
Eine Kurzfassung der Studie, die von Prof. Dr. Anton Bucher (Wien) angefertigt wurde, finden Sie hier.
 

2000
Deutsche Bischofskonferenz

Die bildende Kraft des Religionsunterrichts

Zur Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts

1996
Gemeinsame Synode
der Bistümer
in der Bundesrepublik
Deutschland
(1971-1975)

Der Religionsunterricht in der Schule

Beschluss der Vollversammlung

1974