Avenarius, Hermann/Heckel, Hans: Schulrechtskunde. Ein Handbuch für Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft — Neuwied/Kriftel: Verlag Luchterhand. 7., neubearb. Aufl. 2000. XXXIII, 699 S., DM 88,00 (ISBN 3-472-02175-6)
Niehues, Norbert: Schul- und Prüfungsrecht. Band 1: Schulrecht (NJW-Schriftenreihe; Bd. 27/1) - München: Verlag C.H. Beck. 3., neubearb. Aufl. 2000. XXIX, 337 S., DM 68,00 (ISBN 3-406-38346-7)
Mit den beiden zu besprechenden Titeln sind zwei schulrechtliche Werke in Neuauflage veröffentlicht worden, deren letztes Erscheinen noch in die Zeit vor der deutschen Wiedervereinigung fällt. Es bedarf deshalb keiner langen Ausführungen, um aufzuzeigen, welche weit reichenden Veränderungen sich im Schulrecht seitdem ergeben haben. Diese betreffen nicht nur die Gesetzgebung in den neuen wie alten Bundesländern. Ebenfalls die Rechtsprechung hat sich bedeutend fortentwickelt, man denke beispielsweise an das umstrittene, in beiden Büchern behandelte Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Mit der aktuellen Auflage sind beide Werke nunmehr wieder auf neuestem Stand und berücksichtigen auch gegenwärtige Streitfragen wie die Einführung des Unterrichtsfaches Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde in Brandenburg.
Die von Hans Heckel begründete und jetzt in 7. Auflage von Hermann Avenarius, Professor am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung in Frankfurt a. M., fortgeführte Schulrechtskunde war schon ehedem ein Klassiker der schulrechtlichen Literatur. Sie wird auch in Neuauflage dem Anspruch, Handbuch für Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft zu sein, in vollem Umfang gerecht. In drei Teilen - zum Schulwesen allgemein, zur Rechtsstellung der Lehrer sowie zur rechtlichen Stellung von Eltern und Schülern - werden die einschlägigen Rechtsfragen in großer Ausführlichkeit behandelt. Die Darstellung überzeugt nicht nur durch ihren für den juristischen Laien verständlichen Stil, sondern gleichermaßen durch die zahlreichen Nachweise der jeweils relevanten landesrechtlichen Gesetzesbestimmungen. Hervorzuheben ist, dass das Buch nicht bei den rechtlichen Aspekten verharrt, sondern ebenso bildungspolitische Gesichtspunkte, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Privatschulfreiheit (S. 197 ff.), aufgreift. Neben seiner Verständlichkeit besticht das Handbuch durch eine übersichtliche, klare Gliederung und einen nützlichen Anhang (S. 661 ff.), in dem unter anderem nach Bundesländern geordnet auf weiterführende Literatur hingewiesen wird. Als äußerst hilfreich erweist sich zudem ein umfangreiches Sachregister (S. 677-699).
Im Vergleich zur Schulrechtskunde muss das Buch von Norbert Niehues, der Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin ist, mit deutlich weniger Seiten auskommen. Für die dienstrechtliche Stellung des Lehrers, die Niehues nicht behandelt, kann er daher nur auf die beamtenrechtliche Literatur verweisen (S. 10). Die in sechs Teile untergliederte Darstellung ist ansonsten von großer inhaltlicher Dichte, alle wichtigen Fragen der Organisation des Schulwesens, der Schulpflicht, der Unterrichtsgestaltung und schulischer Leistungsbewertungen werden behandelt. Besonders hinzuweisen ist auf einen ausführlichen prozessrechtlichen Teil, in dem der Verfasser auf die Fragen des Verwaltungsrechtsschutzes im Schulwesen eingeht (S. 300-329). Durchlaufend sind im gesamten Text wichtige Schlüsselbegriffe sowie weitere Worte und Satzteile, die der Autor besonders betont wissen möchte, durch Fettdruck hervorgehoben. Die Lesbarkeit verbessert dies nicht immer, weniger wäre hier bisweilen mehr gewesen.
Niehues hat seinen Titel nicht als Handbuch angelegt, der ebenso aktuellen, mehr als Nachschlagewerk gestalteten Schulrechtskunde von Avenarius/Heckel kann und will sein Buch daher kaum Konkurrenz sein. Für eine erste Orientierung in einzelnen Sachfragen liegt der Griff zur Schulrechtskunde im Zweifel näher.
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